Allgemein:
Datenschutz bezeichnete ursprünglich den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde gleichgesetzt mit Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor „Verdatung“.
Hauptprinzipien des Datenschutzes sind:
- Datenvermeidung und Datensparsamkeit,
- Erforderlichkeit, und
- Zweckbindung.
Sind Daten einmal angefallen, so sind technisch-organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu treffen (Datensicherheit). Hierzu gehört insbesondere die Beschränkung des Zugriffs auf die Daten auf die jeweils berechtigten Personen. Für automatisierte Abrufverfahren (Online-Verfahren) sind besondere Regeln zu beachten.
In Ihrem Unternehmen:
Sicherheit ist machbar und spart Geld,
Kleine und mittlere Unternehmen haben häufig keine eigenen IT-Spezialisten. Deshalb ist es wichtig, dass sich die vor allem die Geschäftsführung diesem Thema annimmt.
Wenige "Erste" sinnvolle Schutzmaßnahmen sind ganz einfach: Die Abwehr von Eindringlingen ins eigene Firmennetzwerk oder das Filtern virenverseuchter E-Mails kann schon mit spezialisierten Programmen verhindert bzw. eingeschränkt werden.
Aber auch komplexe Sicherheitslösungen machen sehr viel Sinn: Systemausfälle oder gelöschte Kundendaten verursachen enorme Kosten oder gefährden den Bestand des Unternehmens. Die Investition lohnt auf jeden Fall auch wenn der Komplettausfall ausbleibt.

